Hanföl enthält verschiedene Pflanzenstoffe, wie zum Beispiel Vitamine (vor allem B-Vitamine und Vitamin E), Carotinoide und Chlorophylle. Diese natürlichen Inhaltsstoffe geben dem Hanföl seine Färbung.
Hanföl ist zum Verzehr geeignet und ein wertvolles, fettes Speiseöl mit einem angenehmen nussigen Geschmack im Abgang.
Seine Farbe schwankt zwischen hellgrün und braun.
Da Hanföl zu über 70% aus den ungesättigten Fettsäuren Linolen- und Linosäure besteht, ist es ausgesprochen wertvoll.
Hanföl gehört zu den wenigen Ölen das ca 2-3% Gamma-Linolensäure ( Omega-6 Fettsäure) enthält.
Alpha-Linolensäure und Linolensäure (omega-3 und omega-6 Fettsäuren) tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei.
Die positive Wirkung stellt sich bei einer täglichen Aufnahme von 10g Hanföl ( 2–3 Esslöffel) ein.
Aufgrund seines Fettsäurespektrums, das alle für den Menschen wichtige essentielle Fettsäuren enthält, zählt Hanföl zu einem der besten und ernährungsphysiologisch sehr hochwertigen Pflanzenöle und wird gerne in der kalten Küche gebraucht.
Einsatz findet es vor allem wegen seines nussigen Geschmacks als Speiseöl bei der Zubereitung von Salaten, Dressings, Soßen, Marinaden und Brotaufstrichen.
Wegen seines relativ niedrigen Rauchpunktes bei etwa 165 °C sollte es jedoch nicht zum Braten oder Frittieren verwendet werden, da sich sonst die Fettsäuren bei einer höheren Temperatur zersetzen würden und sich so auch der Geschmack des Öls ändern würde.
Unbedenklich ist dagegen die Nutzung von Hanföl zum Dünsten und Dämpfen.
Aufgrund seines hohen Anteils an einfach und mehrfach ungesättigten Fettsäuren wird Hanföl auch gerne in der Medizin und Pharmazie angewandt.
Lagerung:
Hanföl gehört zu den oxidationsempfindlichen Ölen, daher unbedingt immer gut verschlossen und vor Lichteinwirkung geschützt, kühl aufbewahren.
Dann ist eine angebrochene Flasche gut 3 Monate haltbar.
Herkunft: Canada, kontollierter Anbau
Lat. Name: CANNABIS SATIVA SEED OIL
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments schränkt nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ein. Somit darf ab dem 12. Dezember 2012 nicht mehr wie bisher auf die ernährungsphysiologische Wirkung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln hingewiesen werden. (Das darf jetzt nur noch die Pharmaindustrie.)