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Zimtstangen Ceylon / Canela em pau ceylon

SKU: 66656
€3,95
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Lateinisch: Cinnamomi ceylon Cort. 
Botanisch: Cinnamomum verum J. PRESL

Echter Ceylon Kanehl Zimt. Ein geschmacksintensiver Gourmet-Zimt mit aromatischem Geruch, im Geschmack würzig-süßlich. Recht geringer Cumarin Anteil. Spitzenqualität.
Ceylon-Zimt ist der durch Abschaben von der Außen- und Mittelrinde befreite Bast Teil ein- bis zweijähriger Schösslinge von Cinnamomum zeylanicum Bäumen, die zu 6 bis 10 Stücken ineinander gesteckt werden. Die Rinden sind von beiden Seiten eingerollt. Der Bruch ist kurzfaserig. Die Rinde ist außen matt gelbbraun, von helleren Längsstreifen durchzogen, innen dunkelbraun. Ceylon-Zimt ist recht teuer und nicht überall zu bekommen. Er ist aber geschmacklich besser, da er weniger Cumarin enthält.

Die wertvollen, wirksamen Inhaltsstoffe sind in der Zimtrinde zu finden. Sie enthält 0,5 bis vier Prozent ätherisches Öl, welches zu 65 bis 75 Prozent aus Zimtaldehyd besteht und zu etwa fünf Prozent aus Eugenol. Daneben finden sich geringe Mengen an sogenannten Mono-, Sesqui- und Diterpenen, Gerbstoffen sowie Phenolcarbonsäuren. Die Substanz Cumarin kommt in Ceylon-Zimt nur in sehr niedriger Konzentration vor.
🌍 Herkunft

Sri Lanka, kontrollierte Qualität. ca. 10 cm lang.

⌛ Mindest haltbar bis:

🚚 Zustellung

Auslieferung ab dem 05.06.2024 +/ - 1-2 Werktage für Deutschland.

Auslieferung zum angezeigtem Lieferdatum für benachbarte EU Länder in der Zustellung; in der Regel + 1- 6 Werktage.

Zustellung für Portugal und Spanien, nach Auftragsbestätigung in der Regel 2-3 Tage.

🧊 Lagerung:
Kühl, trocken und dunkel.
📦 Verpackung:

Transportverpackung:
Papier-Blockbeutel. 2 lagig für Festigkeit,
Fett- und Aromaschutz.
2 Lagen: außen Papier, innen Cellophan.

ℹ️ Allgemeine Hinweise

Wir bestätigen, dass die von uns gelieferten Naturprodukte nach den neuen europäischen Verordnungen zur Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel nach VO EG Nr. 1829/2003 und EG Nr. 1830/2003 sowie nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht kennzeichnungspflichtig sind.

Gewürze und Kräuter, sind keine Arzneimittel. Bei akuten Erkrankungen besprechen Sie die zusätzliche Einnahme von Kräutern, insbesondere in der Wechselwirkung mit Medikamenten, bitte unbedingt mit Ihrem Arzt oder Heilpraktiker.